Sendung 156 vom 11.02.2010
Guten Tag liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich begrüße Sie zu einer weiteren Folge von die Vergessenen dieser Welt. Die heutige Sendung ist über titelt mit Deutschland einig Naziland. Ich weise darauf hin, dass es sich bei dieser Sendung um einen Kommentar und damit um meine persönliche Meinung handelt.
Rechtsextremismus nimmt in Deutschland immer mehr zu. Er quillt hierzulande, bildlich gesprochen, auf wie ein Hefeteig. Und so wie es den vergangenen Regierungen egal war, wird momentan scheinbar noch daran gearbeitet dies zu etablieren.
Zur Zeit das spektakulärste Beispiel, ist das der Donaueschinger Kieferortopädin Dr. Elisabeth Leber, die sich weigerte einen türkischen Jugendlichen der den Namen Cihad trägt zu behandeln und ihn aus aus der Praxis warf. Warscheinlich muß man dort Siegfried heißen um Behandelt zu werden. Das ist jedenfalls ein Beweis dafür, dass die Hetze gegen Muslime in unserem Lande Früchte trägt und die Politik neue Rechtsradikale heranzieht. Der Ärztin jedenfalls gehört die Approbation entzogen und aus dem Land gejagt. Als Zeichen dafür, das für so etwas hier kein Platz ist! Aber dazu wird es nicht kommen.
Dafür verwenden unsere Politiker immer ungenierter Gestapo-Methoden. Seit 2003 werden in Niedersachsen Muslime zwei- bis fünfmal im Jahr vor Betreten oder beim Verlassen der Gotteshäuser kontrolliert. Obwohl die Kontrollen ohne konkreten Verdacht rechtlich nicht zulässig sind, besteht der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (natürlich CDU) auf den den verdachtsunabhängigen Kontrollen. Kontrolliert jemand etwa katholische oder evangelische Kirchen oder gar jüdische Synagogen? Gottlob nicht. Aber dazu wird es wohl auch noch kommen, wenn der einzelne nicht anfängt sich aufzulehnen.
Gibt man bei Google die Begriffe Sachsen und Nazis ein kommt man auf 855000 Einträge. Das ist nicht weiter verwunderlich, ist Sachsen doch eine der rechten Hochburgen Deutschlands. Und macht auch neuerlich seinem Namen alle Ehre: Mehrere tausend Rechtsextreme dürfen am 13. Februar durch Dresden marschieren. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden am Freitag und gab damit einem Antrag der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes statt. Die Stadtverwaltung Dresden hatte den Rechten einen Aufzug durch die Stadt untersagt und statt dessen nur eine »stationäre Kundgebung« genehmigt. Dies verstößt nach Ansicht der Richter jedoch gegen die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit. Kann es möglicher Weise so sein, dass der eine oder andere Richter mit maschieren will? Die Stadt kündigte Beschwerde gegen den Beschluß beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen an. Aber wie die Beschwerde ausgeht dürfte klar sein.
Doch es geht auch noch schlimmer: Die NPD verteilt seit 2004 kostenlos CDs mit Liedern, in denen subtil verpackt Elemente der Naziideologie verbreitet werden auf Schulhöfen. Und die NPD darf ihre sogenannten Schulhof-CDs mit rechtsextremen Inhalten weiter auf Schulhöfen und in Jugendclubs verbreiten. Wie das Neue Deutschland am Freitag berichtete, scheiterte am Donnerstag vor der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn ein Indizierungsantrag des Landeskriminalamtes Niedersachsen. Nach Angaben der Leiterin der Bundesprüfstelle, Elke Monsen-Engberding, war dies die erste Entscheidung der Bundesprüfstelle über eine Musik-CD der NPD. Wie die das wohl begründen werden? Eigentlich gibt es hier aber gar nichts zu begründen. Nur zu sagen: eine weitere riesengroße Schweinerei!
Und noch einmal das CDU-Niedersachsen: Die niedersächsischen Regierungsparteien CDU und FDP haben sich auf den Entwurf für ein neues Versammlungsrecht geeinigt. Das neue Gesetz – der Entwurf ist mittlerweile online verfügbar – gibt der Polizei unter anderem die Möglichkeit, sogenannte „Übersichtsaufnahmen“ von Demonstrationen anzufertigen „wenn dies wegen der Größe oder der Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist“. Datenschützer hatten das anlassunabhängige Filmen von Demonstrationsteilnehmern als problematisch kritisiert.
Die Aufnahmen müssen laut Gesetz zwar „unverzüglich“ gelöscht werden, wenn sie „für die Aufgabenerfüllung der Polizei nicht mehr erforderlich sind“. Die Löschung von Übersichtsaufzeichnungen kann jedoch beispielsweise unterbleiben, „solange die Aufzeichnungen zum Zwecke der polizeilichen Aus- oder Fortbildung oder zur befristeten Dokumentation des polizeilichen Handelns verwendet werden“, heißt es im Gesetzestext.
Das Versammlungsrecht war bis zur Föderalismusreform von 2006 bundesweit einheitlich geregelt. Bayern war das erste Land, das 2008 ein eigenes Versammlungsgesetz beschlossen hatte, in dem ebenfalls – sogar verdeckte – „Übersichtsaufnahmen“ von Demonstrationen ausdrücklich erlaubt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Gesetz jedoch in einer Eilentscheidung im vergangenen Frühjahr teilweise außer Kraft gesetzt.
Nach Bayern ist Niedersachsen nun das zweite Land, in dem eine solch Regelung eingeführt werden soll. Natürlich habe man diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bei dem aktuellen Gesetzentwurf berücksichtigt, erklärte der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Oliver Wagner.
Deutschland wird nicht nur immer rechtsextremer, die Politik verfolgt nicht nur die Gegner von rechtsextremen, sondern versucht auch immer Radikaler unliebsame Demonstrationen zu überwachen oder zu verhindern. Die Schlinge beginnt sich zu zuziehen.
Guten Tag