Sendung 598 vom 03.11.2022
Willkommen liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!
Meinungsfreiheit ade! Die Ampel macht ernst und verfolgt die Meinungsfreiheit. Denn: Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich „gröblich“ verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung. Die Ampel-Koalition hat am Donnerstag vergangener Woche vorgeführt, wie man ein Gesetz, das die Meinungsfreiheit in außerordentlicher Weise einschränkt, heimlich, still und leise durch den Bundestag bringt. Als gegen 22.30 Uhr der letzte Tagesordnungspunkt („Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes BZRG – Drucksache 20/4085“) zur Abstimmung aufgerufen wurde, hatten sich die Sitzreihen im Bundestag bereits gelichtet. Gegenstand der angesetzten Kurzdebatte, glaubt man der Überschrift der 17-seitigen Beschlußvorlage, war das Bundeszentralregister. Es regelt die Eintragung und Tilgung von Strafen im Führungszeugnis. Fürwahr kein besonders spannendes Thema, so daß viele Abgeordnete das Papier bestenfalls überflogen haben werden. Drei Wochen vor der Donnerstagssitzung kursierte im Parlament eine Drucksache gleichen Titels – wer sie damals gelesen hatte, konnte davon ausgehen, daß nun eben diese zu vorgerückter Stunde zur Abstimmung stand.
Das Kuckucksei, um dessen Durchsetzung es den Ampelkoalitionären in Wahrheit ging und das sich im vorher in Umlauf gebrachten Gesetzesentwurf nicht findet, wurde am Ende der Drucksache 20/4085 versteckt: Hier war nicht mehr vom Registergesetz die Rede, sondern von etwas, das mit diesem Thema rein gar nichts zu tun hat, nämlich einer Ausweitung des Straftatbestandes der „Volksverhetzung“ (Paragraph 130 Strafgesetzbuch (StGB)). In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatte der Rechtsausschuß am 19. Oktober noch schnell die Erweiterung des Straftatbestandes der „Volksverhetzung“ an den Entwurf zum BZRG angehängt. „Omnibusgesetz“ nennen das die Parlamentarier – Materien, die sachlich nichts miteinander zu tun haben, werden in einer Beschlußvorlage gebündelt. So fuhr der blinde Passagier namens Paragraph 130 StGB auf dem Ticket der Novelle des BZRG zur Abstimmung. Mit der Stimmenmehrheit der Ampelfraktionen wurde die Neufassung des Volksverhetzungsparagrafen kurz vor dem Sitzungsende um 23.00 Uhr verabschiedet. In Absatz 5 ist jetzt das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Haß oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“.
Die Tatmodalitäten entnimmt der Gesetzgeber kurzerhand der Norm, die sich gegen die Leugnung und Relativierung des Holocausts richtet. Mit der Neufassung des Paragraphen 130 wird ein weiteres Kapitel des strafbewehrten Flankenschutzes der herrschenden antirussischen Kriegsrhetorik aufgeschlagen: Schon seit März wurden landauf, landab Ermittlungsverfahren eingeleitet, sei es wegen des „öffentlichen Zeigens“ des „Z“-Symbols, sei es wegen des Mitführens der Sowjetfahne oder der Fahnen der Volksrepubliken Donezk und Lugansk. Der Vorwurf lautete stets: Billigung von Straftaten in Folge der „völkerrechtswidrigen Aggression“ Rußlands. Das waren die Vorboten. Wer in Zukunft in Abrede stellt, daß die Separation der Gebiete im Donbass ein „völkerrechtswidriger Landraub“ sei, der billigt oder verharmlost nach der Definition der Regierung und der ihr treu ergebenen bürgerlichen Medien ein Kriegsverbrechen. Wer auf Kriegsverbrechen des ukrainischen Militärs hinweist, relativiert und verharmlost damit gleichzeitig die regierungsamtliche Lesart, daß nur Russen gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Weh dem, der behauptet, das Bombardement eines ukrainischen Elektrizitätswerks, das seinen Strom an eine Waffenschmiede liefert, sei nicht völkerrechtswidrig.
Es ist für die strafrechtliche Verfolgung eines „Verharmlosers“ auch völlig unerheblich, ob ein nationales oder internationales Gericht über die Völkerrechtswidrigkeit eines Vorgangs auf dem Kriegsschauplatz bereits entschieden hat. Auf gerichtliche Feststellungen hierzu komme es nicht an, heißt es in der Gesetzesbegründung lapidar.
Wir nähern uns einer Diktatur, wenn nur noch die Meinung der herrschenden Klasse erlaubt ist.
Wenn es um Reglementierung und Verfolgung unschuldiger geht darf natürlich die Polizei nicht fehlen. In den deutschen Kommunen laufen flächendeckend Vorbereitungen für ein Szenario, das die Bundesrepublik in ihrer Geschichte bisher noch nie erleben mußte: einen flächendeckenden und länger andauernden Stromausfall. „Die durch die westlichen Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg ausgelöste Energiekrise läßt nun plötzlich diese Gefahr selbst in Deutschland zur möglichen Realität werden“, schätzt das Portal „wallstreet online“ ein. Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz entwickeln Notfallpläne mit einem widersprüchlichen Doppelcharakter: Sie schüren Panik in der Bevölkerung, die sie ja verhindern sollen.
In der Berichterstattung über diese Notfallszenarien betten die deutschen Medien unisono eine Passage des Koalitionsvertrages der Bundesregierung ein: „Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Sicherheitsarchitektur in Deutschland einer Gesamtbetrachtung unterziehen und die Zusammenarbeit der Institutionen für die Sicherheit der Menschen effektiver und wirksamer gestalten.“ Der Chef der Spezialkräfte der Bundespolizei, Olaf Lindner, bringt sich in Stellung und gibt die Richtung für mögliche Polizeieinsätze vor: „Fachleute fordern schon lange, daß es ein zentrales Element für Krisenmanagement auf Bundesebene gibt, nicht nur für die Bewältigung von Auslandslagen.“ Das läßt sich auch so übersetzen: Wenn’s der Markt nicht regelt, haben wir ja auch noch die Polizei. Und die Bundeswehr mußte bekanntlich auch nicht abseits stehen, als während der Hoch-Zeiten der Corona-Pandemie Soldatinnen und Soldaten das in den Vorjahren weggesparte Personal der Gesundheitsämter in den Testzentren ersetzte.
Am vergangenen Freitag hat erstmalig ein vom Bundesinnenministerium aufgestellter Koordinierungsstab „Für den Schutz kritischer Infrastrukturen“ aus Staatssekretären zuständiger Ministerien sowie dem Kanzleramt getagt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser nimmt die aktuellen Gefährdungslagen sehr ernst: „Die Sabotageakte an den Ostsee-Pipelines und der Bahn-Infrastruktur haben gezeigt, daß der Schutz kritischer Infrastrukturen für die Bundesregierung höchste Priorität haben muß.“ In Verbindung mit dem Hinweis auf Cyberattacken, bietet sich als Bedroher allen fehlender Beweisen zum Trotz einmal mehr Rußland an, das stärkt zumindest die Heimatfront.
Doch die schwächelt, denn so kurz ist das Gedächtnis der Bundesbevölkerung nicht. Die Menschen haben miterlebt, daß in den letzten Jahren und Jahrzehnten in großen Bereichen die Infrastruktur kaputtgespart worden ist mit dem Ergebnis, daß die öffentliche Daseinsvorsorge zunehmend zusammenbricht. Marode Schulen und Autobahnbrücken zeugen davon ebenso wie der Alltag bei der Bahn und in der Pflege. Die Übergabe des Gesundheitswesens an profitorientierte Konzernführungen führen zu Schließung von Krankenhäusern vor allem in ärmeren Regionen und Stadtteilen, Kreißsäle werden zur Mangelware. Den Preis für die Filetierung des öffentlichen Eigentums am Wohnungsbestand mit anschließender Privatisierung zahlen die Mieter. Berufspendler erleben täglich, daß der Arbeitsweg mit der tatsächlich ehemals pünktlichen Bahn zu einer Nervenprobe geworden ist. Der flächendeckende Kahlschlag von Schwimmbädern, Stadtteilbüchereien und Jugendzentren trifft breite Teile der Bevölkerung.
Gegen diese Form der Sabotageakte an der öffentliche Infrastruktur, helfen weder Polizei noch Bundeswehr und auch keine kommunalen Notfallpläne. Und die Wegbereiter und Profiteure dieser Sabotagepolitik sitzen übrigens nicht in Moskau, sondern in Berlin. Es ist an der Zeit, sich dagegen zu erheben.
Wir sehen uns zur nächsten Sendung wieder